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Jagd und Naturschutz
Jagd
ist angewandter Naturschutz
Jäger
haben die Möglichkeit den Naturschutz zu fördern. Sie können
in die Landschaft hinein wirken und haben einen direkten Zugriff
auf die Fläche. Denn sie stehen in engem Kontakt zu den
Grundeigentümern, von denen Sie ihr Jagdrevier gepachtet haben.
Durch die langfristige Verpachtung der Reviere können
Naturschutzprojekte über Jahre hinweg durchgeführt werden.
Jäger
übernehmen heute echte Naturschutzaufgaben. Aus diesem Grund
sind die meisten Jagdverbände als Naturschutzverbände
anerkannt.
Ihre
Stärke liegt im angewandten, praktischen Naturschutz. Dazu zählt
die Einrichtung von Ruhezonen oder die Schaffung von Äsungs-und
Deckungsflächen für das Wild. Solche neu eingesäten oder
bepflanzten Flächen sind nicht nur für das Wild wichtig.
Gerade in intensiv genutzter Landschaft bieten Wildäcker,
Hecken und Gebüsche, Kräuter und Blütenpflanzen vielen selten
gewordenen Reptilien, Vögeln, Schmetterlingen, Hummeln und anderen
Insekten neuen Lebensraum. In Notzeiten (Schnee und Eis) wird
das Wild gefüttert.
Auch
die Pflege von Streuobstwiesen oder die Anlage eines Laichgewässers
am Waldrand gehört zu den typischen Naturschutzmaßnahmen der Jäger.
Über diese Einzelmaßnahmen hinaus haben sie in vielen Bundesländern
eigene großflächige und langfristige Artenschutzprogramme z.B.
Für Rebhuhn, Waldschnepfe.
Hier
wird nicht nur gepflanzt und gesät, sondern auch
wissenschaftlich gearbeitet. Es werden Bestandserhebungen durch
Frühjahrs- und Herbstzählungen durchgeführt, es werden Biotop-
Strukturen und Umweltfaktoren erfasst, Klima- und
Witterungsdaten ausgewertet, bodenkundliche Werte ermittelt.
Sie bilden die Basis für die weitere Projektplanung.
Jäger treten für einen rücksichtsvollen Umgang mit
freilebenden Tieren und wildwachsenden Pflanzen ein. Dabei
bekennen sie, dass sie Freude und Erfüllung an
verantwortungsvoller Jagd erleben und dass dies eine wesentliche
Motivation ist, weiterhin Zeit und Geld in den Naturschutz zu
investieren. Denn wer die Natur und die Jagd liebt, der setzt
sich auch für deren Schutz und Erhalt ein.
Auch
findet die Sorge des Jägers um saubere Waldwege und Waldränder
immer wieder Anklang. Jäger verschönern das Landschaftsbild durch gemeinschaftliche Müllsammelaktionen. Der Umweltschutz präsentiert
sich in vielschichtigen Bereichen. Man kann seine Probleme am
besten großflächig, in Hegegemeinschaften anpacken.
Obmann
für Naturschutz
Josef
Frenker- Hackfort
Hier
noch einige Informationen vom Kreis Borken
Fördermaßnahmen
für Naturschutz und Landschaftspflege
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Finanzielle
Fördermöglichkeit von Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege durch die Untere Landschaftsbehörde
Für
welche Maßnahmen kann ich einen Zuschuss beantragen?
Die Förderung zielt auf die langfristige Sicherung des
Naturhaushaltes, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der
Vielfalt und Eigenart von Natur und Landschaft ab.
Einzelmaßnahmen im Kreisgebiet, die diesen Grundsätzen
des Biotop- und Artenschutzes und der Landschaftspflege
entsprechen, können finanziell unterstützt werden.
Hierzu einige Beispiele:
- Neuanpflanzung
von einheimischen standortgerechten Laubgehölzen
(Hecken, Feldgehölze, Baumreihen)
- Pflege
von Gehölzbeständen (Hecken-„Auf-den-Stock-setzen“,
Kopfbaum-Schneiteln)
- Erhalten,
Anlegen und Wiederherstellen von extensiv genutzten
Streuobstwiesen (Pflanz- und Schnittmaßnahmen)
- Erstellen
und Pflegen von naturnahen Kleingewässern·
Schutzmaßnahmen zugunsten gefährdeter Tierarten
(Krötenzäune, Nisthöhlen usw.)
Nicht
förderfähig sind z.B. landschaftsrechtliche
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder ähnliche behördliche
Auflagen.
Wie
läuft das Verfahren ab?
Worauf muss ich besonders achten?Ihren Antrag können
Sie jederzeit bei der Unteren Landschaftsbehörde
einreichen. Vor Beginn und nach Abschluss der Maßnahmen
führen Mitarbeiter/innen jeweils Ortsbesichtigungen
durch.
Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Beratung, Planung
und Beantragung der beabsichtigten Maßnahmen, damit Sie
möglichst in den Genuss der Fördermittel kommen. Berücksichtigen
Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass die Maßnahme nicht vor
der offiziellen „Zusage“ (Bewilligung) begonnen
werden darf, jedoch vor Ablauf des Bewilligungsjahres
fertiggestellt sein muss. Gehölzschnitt ist zudem erst
ab Oktober eines Jahres möglich.
Der Förderanteil liegt beim Streuobstwiesenschutz bei
100%; für die sonstigen Maßnahmen bewegt er sich
zwischen 40% und 70% der förderfähigen Gesamtkosten,
so dass Sie einen gewissen Eigenanteil einkalkulieren
sollten.Um mit dem jeweiligen Förderanteil die geltende
Bagatellgrenze, bei Streuobstwiesen i.d.R 250,- DM, bei
sonstigen Maßnahmen i.d.R. 1.000,- DM, zu erreichen, müssen
die Gesamtkosten der Maßnahme (100 %) entsprechend hoch
liegen.
Beispiel:
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Maßnahme
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Förderanteil
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Bagatellgrenze
|
Gesamtkosten
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| Obstwiese |
100% |
250,-
DM |
mind.
250,- DM |
| sonst.
Maßnahme |
mind.
40% |
1.000,-
DM |
mind.
2.500,- DM |
| |
max.
70% |
1.000,-
DM |
mind.
1.340,- DM |
Sie können
bei Bedarf mehrere Maßnahmen zu einem Antrag
zusammenfassen.
Stehen
mir weitere Förderwege offen?
Als Ansprechpartner steht Ihnen außerdem die Naturfördergesellschaft
für den Kreis Borken e. V. zur Verfügung.
Möglicherweise kann Ihr Vorhaben als „zusätzliche“
Maßnahme über eine aktuelle Landschaftsplan-Umsetzung
gefördert werden und erspart Ihnen damit den
„Antragsweg“.
Weitere Institutionen, die z.T. spezielle Maßnahmen für
Naturschutz und Landschaftspflege förden können, sind
z.B. das Amt für Agrarordnung, die
Landwirtschaftskammer oder das Forstamt.
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Ihre
Ansprechpartner/innen: Fördermaßnahmen
für Naturschutz und Landschaftspflege (Ahaus, Gescher,
Gronau, Heek, Legden, Schöppingen, Südlohn, Stadtlohn,
Vreden):
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Sven
Schwardmann
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Kreishaus
Borken
Zimmer: 1444 (Etage 4D)
Burloer Str. 93
montags bis mittwochs: 8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr
donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
freitags: 8.00 - 12.30 Uhr
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Qelle:
Kreis-Borken.de
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