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Jagd und Naturschutz                                 

Jagd ist angewandter Naturschutz         

Jäger haben die Möglichkeit den Naturschutz zu fördern. Sie können in die Landschaft hinein wirken und haben einen direkten Zugriff auf die Fläche. Denn sie stehen in engem Kontakt zu den Grundeigentümern, von denen Sie ihr Jagdrevier gepachtet haben. Durch die langfristige Verpachtung der Reviere können Naturschutzprojekte über Jahre hinweg durchgeführt werden.

Jäger übernehmen heute echte Naturschutzaufgaben. Aus diesem Grund sind die meisten Jagdverbände als Naturschutzverbände anerkannt.

Ihre Stärke liegt im angewandten, praktischen Naturschutz. Dazu zählt die Einrichtung von Ruhezonen oder die Schaffung von Äsungs-und Deckungsflächen für das Wild. Solche neu eingesäten oder bepflanzten Flächen sind nicht nur für das Wild wichtig. Gerade in intensiv genutzter Landschaft bieten Wildäcker, Hecken und Gebüsche, Kräuter und Blütenpflanzen vielen selten gewordenen Reptilien, Vögeln, Schmetterlingen, Hummeln und anderen Insekten neuen Lebensraum. In Notzeiten (Schnee und Eis) wird das Wild gefüttert.

Auch die Pflege von Streuobstwiesen oder die Anlage eines Laichgewässers am Waldrand gehört zu den typischen Naturschutzmaßnahmen der Jäger. Über diese Einzelmaßnahmen hinaus haben sie in vielen Bundesländern eigene großflächige und langfristige Artenschutzprogramme z.B. Für Rebhuhn, Waldschnepfe.

Hier wird nicht nur gepflanzt und gesät, sondern auch wissenschaftlich gearbeitet. Es werden Bestandserhebungen durch Frühjahrs- und Herbstzählungen durchgeführt, es werden Biotop- Strukturen und Umweltfaktoren erfasst, Klima- und Witterungsdaten ausgewertet, bodenkundliche Werte ermittelt. Sie bilden die Basis für die weitere Projektplanung.

Jäger treten für einen rücksichtsvollen Umgang mit freilebenden Tieren und wildwachsenden Pflanzen ein. Dabei bekennen sie, dass sie Freude und Erfüllung an verantwortungsvoller Jagd erleben und dass dies eine wesentliche Motivation ist, weiterhin Zeit und Geld in den Naturschutz zu investieren. Denn wer die Natur und die Jagd liebt, der setzt sich auch für deren Schutz und Erhalt ein.

Auch findet die Sorge des Jägers um saubere Waldwege und Waldränder immer wieder Anklang. Jäger verschönern das Landschaftsbild durch gemeinschaftliche Müllsammelaktionen. Der Umweltschutz präsentiert sich in vielschichtigen Bereichen. Man kann seine Probleme am besten großflächig, in Hegegemeinschaften anpacken.

Obmann für Naturschutz
Josef Frenker- Hackfort   
 

Hier noch einige Informationen vom Kreis Borken
Fördermaßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege

Finanzielle Fördermöglichkeit von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Untere Landschaftsbehörde

Für welche Maßnahmen kann ich einen Zuschuss beantragen?
Die Förderung zielt auf die langfristige Sicherung des Naturhaushaltes, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Vielfalt und Eigenart von Natur und Landschaft ab. Einzelmaßnahmen im Kreisgebiet, die diesen Grundsätzen des Biotop- und Artenschutzes und der Landschaftspflege entsprechen, können finanziell unterstützt werden. Hierzu einige Beispiele:
  • Neuanpflanzung von einheimischen standortgerechten Laubgehölzen (Hecken, Feldgehölze, Baumreihen)
  • Pflege von Gehölzbeständen (Hecken-„Auf-den-Stock-setzen“, Kopfbaum-Schneiteln)
  • Erhalten, Anlegen und Wiederherstellen von extensiv genutzten Streuobstwiesen (Pflanz- und Schnittmaßnahmen)
  • Erstellen und Pflegen von naturnahen Kleingewässern· Schutzmaßnahmen zugunsten gefährdeter Tierarten (Krötenzäune, Nisthöhlen usw.)
Nicht förderfähig sind z.B. landschaftsrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder ähnliche behördliche Auflagen.

Wie läuft das Verfahren ab?
 

Worauf muss ich besonders achten?Ihren Antrag können Sie jederzeit bei der Unteren Landschaftsbehörde einreichen. Vor Beginn und nach Abschluss der Maßnahmen führen Mitarbeiter/innen jeweils Ortsbesichtigungen durch.
Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Beratung, Planung und Beantragung der beabsichtigten Maßnahmen, damit Sie möglichst in den Genuss der Fördermittel kommen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass die Maßnahme nicht vor der offiziellen „Zusage“ (Bewilligung) begonnen werden darf, jedoch vor Ablauf des Bewilligungsjahres fertiggestellt sein muss. Gehölzschnitt ist zudem erst ab Oktober eines Jahres möglich.
 
Der Förderanteil liegt beim Streuobstwiesenschutz bei 100%; für die sonstigen Maßnahmen bewegt er sich zwischen 40% und 70% der förderfähigen Gesamtkosten, so dass Sie einen gewissen Eigenanteil einkalkulieren sollten.Um mit dem jeweiligen Förderanteil die geltende Bagatellgrenze, bei Streuobstwiesen i.d.R 250,- DM, bei sonstigen Maßnahmen i.d.R. 1.000,- DM, zu erreichen, müssen die Gesamtkosten der Maßnahme (100 %) entsprechend hoch liegen.
Beispiel:
 
Maßnahme
Förderanteil
Bagatellgrenze
Gesamtkosten
Obstwiese 100% 250,- DM mind. 250,- DM
sonst. Maßnahme mind. 40% 1.000,- DM mind. 2.500,- DM
  max. 70% 1.000,- DM mind. 1.340,- DM

 
Sie können bei Bedarf mehrere Maßnahmen zu einem Antrag zusammenfassen.

Stehen mir weitere Förderwege offen?
Als Ansprechpartner steht Ihnen außerdem die Naturfördergesellschaft für den Kreis Borken e. V. zur Verfügung.
 
Möglicherweise kann Ihr Vorhaben als „zusätzliche“ Maßnahme über eine aktuelle Landschaftsplan-Umsetzung gefördert werden und erspart Ihnen damit den „Antragsweg“.
 
Weitere Institutionen, die z.T. spezielle Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege förden können, sind z.B. das Amt für Agrarordnung, die Landwirtschaftskammer oder das Forstamt.
 

Ihre Ansprechpartner/innen: Fördermaßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege (Ahaus, Gescher, Gronau, Heek, Legden, Schöppingen, Südlohn, Stadtlohn, Vreden):
 

Sven Schwardmann

Kreishaus Borken
Zimmer: 1444 (Etage 4D)
Burloer Str. 93
Tel.:  0 28 61 / 82 14 44
Fax:  0 28 61 / 82 14 35
E-Mail:  NaturundLandschaft@kreis-borken.de

montags bis mittwochs: 8.00 - 12.30 Uhr, 14.30 - 16.00 Uhr
donnerstags: 8.00 - 18.00 Uhr
freitags: 8.00 - 12.30 Uhr

Qelle: Kreis-Borken.de

 

  • Neue NRW-Schonzeiten für Krähen und Elstern
     

Die neuen Jagdzeiten lauten:

Rabenkrähe: 01. August – 19. Februar
                        (bisher: 01. August – 31. März)

Elster:            01. August – Ende Februar
                        (01. August – 31. März)
 
Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der EU-Vogelrichtlinie auf die Bejagung von Krähen und Elstern in NRW hatte bereits im März letzten Jahres das Umweltministerium NRW (MUNLV) zu einer Gesprächsrunde geladen. Daran teilgenommen hatten Vertreter des Landesjagdverbandes, der Landwirtschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sowie der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände. Die Naturschutzverbände forderten mit massivem Nachdruck die totale Abschaffung der Ausnahmeregelung vom Tötungsverbot für Rabenkrähen und Elstern und gleichzeitig einen ganzjährigen Schutz für diese Rabenvogelarten.
 
Der Landesjagdverband forderte die Beibehaltung der Ausnahmeregelung vom Tötungsverbot für Rabenkrähe und Elster – und zwar nicht nur mit Blick auf das Niederwild, sondern auch, um zahlreichen bedrohten nichtjagdbaren Arten (Brachvogel, Kiebitz und andere Lemikolen) wenigstens punktuell helfen zu können. Aktuelle Untersuchungen im Westmünsterland haben die Bedrohung dieser Arten v.a. durch Rabenkrähen noch einmal deutlich gemacht. Als Ergebnis der langwierigen und kontroversen Diskussion wurde seinerzeit festgehalten, das für den Fall, dass die Ausnahmeregelung vom Tötungsverbot für Rabenkrähe und Elster bestehen bliebe, diese in Zukunft folgende Schonzeiten bekämen:


Rabenkrähe: 20. Februar – 31. Juli,
Elster: 01. März – 31. Juli.

Überraschend und ohne weitere Vorankündigung hat das MUNLV am 15.02.2002 dem Landesjagdverband mitgeteilt, dass durch Verordnung vom 29.01.2002 (in Umsetzung geltenden EU-Rechts) Rabenkrähen und Elstern ab sofort durch Abschuss nur noch in folgenden Zeiten getötet werden dürfen:

Rabenkrähe: 01. August – 19. Februar
(bisher: 01. August – 31. März)

Elster: 01. August – Ende Februar
(01. August – 31. März)

Auch wenn damit in NRW erneut die Umsetzung völlig unsinniger EU-Vorgaben eingefordert wird, ist es dem LJV wenigstens gelungen, die prinzipielle Ausnahme
(Tötung durch Abschuss) auch künftig aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig konnte ein ganzjähriger Vollschutz dieser Rabenvogelarten (von Naturschutzverbänden massiv
gefordert und in anderen Bundesländern traurige Realität) verhindert werden.

Mit dem Schreiben vom 15.02.2002 wurde ebenfalls mitgeteilt, dass die o. g. Verordnung bereits am 20. Februar 2002 (!) in Kraft treten wird. Es wird daher um Beachtung gebeten.

Quelle: LJV NRW

Alstätter Jäger setzen zur Biotopverbesserung Hecken auf den Stock

 

Zur Verbesserung der Niederwildbiotope, setzen Alstätter Jäger verschieden Hecken auf den Stock.

Eine Hecke auf den Stock gesetzt - Revier Alstätte

Anlage einer Hecke mit Schnittholz als Umrandung einer Neuanpflanzung - Revier Alstäte