Unentgeltlicher Jagderlaubnisschein

 

Für Herrn Vor-/Zuname, Anschrift, Geb.Datum

Sehr geehrter Herr x,

lieber Jagdfreund,

hiermit erteilen wir Ihnen/Dir ab sofort und für das Jagdjahr 2001/2002 im Revier „x“  eine unentgeltliche Jagderlaubnis.

Freigegeben sind an Schalenwild 1 Rehbock / 2 weibliches Rehwild,

                             1 Stück Schwarzwild, 1 Stück weibliches Hochwild,

                              ansonsten was der Jagdschein erlaubt,

sämtliches Schalenwild kann darüber hinaus geschossen werden, das Wildpret ist dann aber auf Wunsch der Beständer für 8,00 DM / Kilo abzunehmen und Trophäenträger sind nach Absprache im Zweifel nach der Preisliste der hessischen oder NRW Forstverwaltung zusätzlich zu bezahlen.

Dieser Jagderlaubnisschein berechtigt gemäß Jagdschein zum Abschuß von wildernden Hunden und Katzen.

Wir erwarten – wie besprochen - die tätige Mithilfe bei der Unterhaltung der Jagdeinrichtungen und den anfallenden Revierarbeiten und Hegemaßnahmen.

Als Hegekostenbeitrag hatten wir für die Instandsetzung der Jagdeinrichtungen und Hegemaßnahmen in dem hauptsächlich zu bejagenden Revierteil für den Zeitlauf dieser Jagderlaubnis ca. 2.000,00 DM geschätzt. Dieser Hegekostenbeitrag ist vorab fällig, am Ende des Jagdjahres wird genau abgerechnet.

Die Mitbenutzung der Jagdhütte ist vorgesehen.

Im Rahmen der jagdgesetzlichen Bestimmungen gilt diese Urkunde als Jagderlaubnisschein und ist bei der Jagd zusammen mit dem gültigen Jagdschein und der Waffenbesitzkarte mitzuführen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung zur Jagd.

Wir weisen auf die Unfallverhütungsvorschriften UVV Jagd 2000 hin. Diese wurden in den Fachzeitschriften veröffentlicht, können aber auch im Internet z.B. unter www.jagdrecht.de eingesehen werden. Diese Vorschriften werden bei der Jagd beachtet.

Wir weisen darauf hin, daß Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung für den Inhaber des unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins nicht besteht.

Mit Waidmannsheil

 

 

1.Pächter                                      2.Pächter     

(Vor-/Zuname, Anschrift)              (Vor-/Zuname, Anschrift)

 

 

Inhaber des unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins